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Kooperationsprogramm Naturschutz

Für die am 01.01.2007 begonnene Förderperiode ist auf der Grundlage der EG-Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) die

Richtlinie Kooperationsprogramm Naturschutz (KoopNat) - Nds. MBl. Nr. 24/2008 -

erarbeitet worden. Das KoopNat hat die bisherigen einzelnen Kooperationsprogramme Biologische Vielfalt, Biotoppflege, Dauergrünland NSG/NLP/BR und Feuchtgrünland aus der abgelaufenen Förderperiode abgelöst.

Das Programm teilt sich in die vier Teilbereiche Acker (FM-Nrn. 431/432), Besondere Biotoptypen (FM-Nrn. 441/442), Dauergrünland (FM-Nrn. 411/412) und Nordische Gastvögel (FM-Nrn. 421/422) auf, die sich wiederum in je zwei Unterteilbereiche untergliedern (siehe Grafik).

Storch-Wiese-Rind
Das Kooperationsprogramm gewährt Zahlungen im Rahmen von Vereinbarungen für freiwillige Maßnahmen zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung. Hierdurch werden für den Naturschutz wertvolle Biotope sowie Lebens- und Zufluchtstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten erhalten. Es handelt sich, vorwiegend um Flächen, die Bestandteil des europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" sind bzw. der Erfüllung internationaler Artenschutzverpflichtungen dienen. Mit diesen räumlich inhaltlichen Schwerpunktsetzungen soll ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Niedersachsen geleistet werden. Welche Bewirtschaftungsmaßnahmen im Einzelfall zum Schutz der Tiere und Pflanzen erforderlich sind und umgesetzt werden, entscheidet die zuständige untere Naturschutzbehörde in Absprache mit den Landbewirtschaftern. Das Kooperationsprogramm Naturschutz umfasst die für den Vertragsnaturschutz zentralen Maßnahmen. Die Bewirtschaftungsvereinbarungen werden jeweils für fünf Jahre getroffen.

Die Europäische Kommission beteiligt sich aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond (ELER) überwiegend mit 55 % in Nicht-Konvergenzgebieten und mit 80 % in Konvergenzgebieten (alle Landkreise im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg) an diesen Zahlungen. Für den Förderzeitraum von 2007 bis 2013 sind derzeit insgesamt rd. 85 Mio. Euro an Fördermitteln eingeplant.

Apr07
Die Richtlinie KoopNat ist eng mit der NAU/BAU (Niedersächsisches und Bremer Agrar-Umweltprogramm)-Förderung (ebenfalls Bestandteil von PROFIL-Schwerpunkt 2) des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung vernetzt. Dies kommt nicht nur dadurch zum Ausdruck, dass Antragstermine, Antragsformulare, Sanktionsregelungen oder andere Eckdaten der Förderung, soweit wie möglich, angeglichen worden sind, sondern insbesondere an der Einführung eines modularen Baukastensystems im Teilbereich Dauergrünland (FM-Nrn. 411 und 412).

Weitere fachkundige Informationen können Sie

Konkrete Förderkulissen

Informationen zur konkreten Förderkulisse sind auch der interaktiven Karte zu entnehmen. Außerdem sind die Förderkulissen für die einzelnen Fördermaßnahmen für jeden Betrieb in den Feldblockkarten auf der ANDI-CD hinterlegt. Darüber hinaus können die Kulissen für jeden Feldblock in Niedersachsen und Bremen mit dem Feldblockfinder der Landwirtschaftskammer Niedersachsen oder mit dem Kartenserver des Umweltministeriums ermittelt werden.

Kurzübersichten über die Bewirtschaftungsbedingungen in den einzelnen Teilbereichen

Falls Sie einen schnellen Überblick über die einzuhaltenden Bewirtschaftungsbedingungen in den vier Teilbereichen Acker, Besondere Biotoptypen, Dauergrünland und nordische Gastvögel des KoopNat wünschen, wird auf die entsprechenden Kurzübersichten in diesen Teilbereichen verwiesen.

Neben den in den Kurzübersichten aufgeführten Entgeltbeträgen wird für zusätzliche Aufwendungen im Rahmen der Vorbereitung, Umsetzung und Absicherung pro abgeschlossener Vereinbarung ein Transaktionskostenzuschlag von 100 EUR pro Jahr gezahlt. Die Flächengröße und die tatsächlich eingegangenen konkreten Bewirtschaftungsmaßnahmen sind dabei unmaßgeblich.

Bewirtschaftungsmaßnahmen, die von der Förderung ausgeschlossen sind, ergeben sich aus der Nr. 2.3, Abschnitt I der Richtlinie.

Hinweise zum Verfahrensstand der Richtlinie und zum Abschluss von Vereinbarungen finden Sie unter dem Punkt "Aktuelles und Termine".

Auf den folgenden Seiten können Sie sich gezielt über die die einzelnen Teilbereiche und deren Unterteilbereiche, sowie über das Verfahren bei der Teilnahme am Kooperationsprogramm Naturschutz informieren. Auf den Seiten der jeweiligen Teilbereiche können Sie jeweils die Förderkulisse ersehen. Außerdem finden Sie dort Antragsvordrucke und weitere Informationen.

Ansprechpartner für das Kooperationsprogramm Naturschutz im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz sind:

Herr Jürgen Rösemeier-Scheumann, Referat 53, Tel.: 0511-120-3463, Email
und
Herr Frank Kruse, Referat 53, Tel.: 0511-120-3540, Email

Richtlinie

über die Gewährung von Zahlungen zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen in den Ländern Bremen und Niedersachsen (Kooperationsprogramm Naturschutz - KoopNat -)

Karten zu den Förderkulissen

Zu den konkreten Förderkulissen gibt es eine interaktive Karte

Wirkung des Kooperationsprogramms Naturschutz und weiterer PROFIL-Agrarumweltmaßnahmen auf die Biodiversität

Artikel-Informationen

12.01.2012

Bildrechte: NLWKN

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