Richtlinie Kooperationsprogramm Naturschutz (KoopNat) - Nds. MBl. Nr. 24/2008 -
erarbeitet worden. Das KoopNat hat die bisherigen einzelnen Kooperationsprogramme Biologische Vielfalt, Biotoppflege, Dauergrünland NSG/NLP/BR und Feuchtgrünland aus der abgelaufenen Förderperiode abgelöst.
Das Programm teilt sich in die vier Teilbereiche Acker (FM-Nrn. 431/432), Besondere Biotoptypen (FM-Nrn. 441/442), Dauergrünland (FM-Nrn. 411/412) und Nordische Gastvögel (FM-Nrn. 421/422) auf, die sich wiederum in je zwei Unterteilbereiche untergliedern (siehe Grafik).
Die Europäische Kommission beteiligt sich aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond (ELER) überwiegend mit 55 % in Nicht-Konvergenzgebieten und mit 80 % in Konvergenzgebieten (alle Landkreise im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg) an diesen Zahlungen. Für den Förderzeitraum von 2007 bis 2013 sind derzeit insgesamt rd. 85 Mio. Euro an Fördermitteln eingeplant.
Weitere fachkundige Informationen können Sie
- bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde Ihres Landkreises/Ihrer Region (Liste der Unteren Naturschutzbehörden-UNB),
- der Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue,
- der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer,
- der zuständigen Betriebsstelle des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN),
- bei Ihrer zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer oder
- im Land Bremen beim SUBVE erhalten.
Konkrete Förderkulissen
Informationen zur konkreten Förderkulisse sind auch der interaktiven Karte zu entnehmen. Außerdem sind die Förderkulissen für die einzelnen Fördermaßnahmen für jeden Betrieb in den Feldblockkarten auf der ANDI-CD hinterlegt. Darüber hinaus können die Kulissen für jeden Feldblock in Niedersachsen und Bremen mit dem Feldblockfinder der Landwirtschaftskammer Niedersachsen oder mit dem Kartenserver des Umweltministeriums ermittelt werden.
Kurzübersichten über die Bewirtschaftungsbedingungen in den einzelnen Teilbereichen
Falls Sie einen schnellen Überblick über die einzuhaltenden Bewirtschaftungsbedingungen in den vier Teilbereichen Acker, Besondere Biotoptypen, Dauergrünland und nordische Gastvögel des KoopNat wünschen, wird auf die entsprechenden Kurzübersichten in diesen Teilbereichen verwiesen.
Neben den in den Kurzübersichten aufgeführten Entgeltbeträgen wird für zusätzliche Aufwendungen im Rahmen der Vorbereitung, Umsetzung und Absicherung pro abgeschlossener Vereinbarung ein Transaktionskostenzuschlag von 100 EUR pro Jahr gezahlt. Die Flächengröße und die tatsächlich eingegangenen konkreten Bewirtschaftungsmaßnahmen sind dabei unmaßgeblich.
Bewirtschaftungsmaßnahmen, die von der Förderung ausgeschlossen sind, ergeben sich aus der Nr. 2.3, Abschnitt I der Richtlinie.
Hinweise zum Verfahrensstand der Richtlinie und zum Abschluss von Vereinbarungen finden Sie unter dem Punkt "Aktuelles und Termine".
Auf den folgenden Seiten können Sie sich gezielt über die die einzelnen Teilbereiche und deren Unterteilbereiche, sowie über das Verfahren bei der Teilnahme am Kooperationsprogramm Naturschutz informieren. Auf den Seiten der jeweiligen Teilbereiche können Sie jeweils die Förderkulisse ersehen. Außerdem finden Sie dort Antragsvordrucke und weitere Informationen.
Ansprechpartner für das Kooperationsprogramm Naturschutz im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz sind:
Herr Jürgen Rösemeier-Scheumann, Referat 53, Tel.: 0511-120-3463, Email
und
Herr Frank Kruse, Referat 53, Tel.: 0511-120-3540, Email